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Irrtum im Internet-Recht

Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) auf einer Website führt dazu, dass man die Haftung für Links auf Inhalte Dritter ausschließen kann.

In dem Urteil (Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 12. Mai 1998 (Az.:312 O 85/98) geht es aber gerade darum, dass eine ausreichende Distanzierung nicht dadurch geschehen kann, dass man pauschal auf die jeweilige Verantwortung Dritter verweist. Ein solcher Disclaimer ist für eine Haftungsfreistellung wohl in den meisten Fällen wirkungslos. Es gibt sogar Stimmen, die aus solchen Distanzierungen bereits ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein des Verfassers schließen, da dieser wohl damit rechnet, auf unter Umständen juristisch heikle Seiten zu verweisen.

Quelle: e-recht24.de

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