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Haftungsausschluss

Wer wissentlich auf illegale Seiten verweist, macht sich strafbar, eine Distanzierung ist rechtlich nicht möglich. Seiten zu empfehlen und sich gleichzeitig zu distanzieren ist unhöflich. Also überlegen Sie genau, welche Empfehlungen Sie aussprechen.

Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 12. Mai 1998 (312 0 85/98) entschieden, das ein pauschaler Haftungsausschluss für die Inhalte, auf die man verlinkt, nicht ausreichend ist.

Quelle: e-recht24

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