Webdesign News Startseite Kontakt Sitemap
// alpha projektNews> Google Analytics

Google Analytics

Sehr geehrte Kunden,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Einsatz von Google Analytics nur mit Datenschutzhinweis rechtmäßig ist. Um eine Abmahnung zu vermeiden ergänzen sie bitte ihre Angaben.

Die rechtliche Grundlage für diesen Hinweis liefern §13 Absatz 1 des Telemediendienstgesetzes (TMG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). “Die Nutzung von Google Analytics in Deutschland ist nicht gesetzwidrig. Beim Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Webanalyse-Systemen, die IP-Adressen speichern, ist der Website-Betreiber aber verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren”

Der Datenschutzhinweis muss wie auch schon das Impressum ständig und immer verfügbar sein. Ebenso muss es leicht auffindbar und auf jeder Seite zu finden sein. Hier bietet sich also eine Implentierung im Footer an.

zurück
top