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	<title>alpha projekt Webdesign aus Berlin</title>
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	<description>Webdesign Agentur aus Berlin Friedrichshain</description>
	<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 17:32:12 +0000</pubDate>
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		<title>Impressum bei Facebook</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Dec 2011 17:30:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[1. Müssen Facebook-Seiten auch ein Impressum haben?
Durch zahlreiche Abmahnungen in den letzen Jahren ist die Impressumspflicht jedem Seitenbetreiber ein Begriff. Für viele Webseiten und Blogs sowie für jeden Onlineshop und jede Unternehmenswebsite ist ein Impressum Pflicht.
Auch Facebook Profile und Fanseiten müssen über ein Impressum verfügen, wenn Sie nicht rein privat sind. Das Gesetz macht hier [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2>1. Müssen Facebook-Seiten auch ein Impressum haben?</h2>
<p>Durch zahlreiche Abmahnungen in den letzen Jahren ist die Impressumspflicht jedem Seitenbetreiber ein Begriff. Für viele Webseiten und Blogs sowie für jeden Onlineshop und jede Unternehmenswebsite ist ein Impressum Pflicht.</p>
<p>Auch Facebook Profile und Fanseiten müssen über ein Impressum verfügen, wenn Sie nicht rein privat sind. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied, ob es sich um eine Website, einen Blog oder eben ein Profil auf Facebook handelt.</p>
<h2>2. Benötigen private Seiten ebenfalls ein Impressum?</h2>
<p>Es besteht oft der Irrglaube, dass nur Webseiten von Unternehmen oder Onlineshops ein Impressum benötigen. Das ist aber falsch.</p>
<p>Das Gegenteil von „privat&#8221; im Sinne des Telemediengesetzes (TMG) ist nämlich „geschäftsmäßig&#8221; und nicht „gewerblich&#8221; oder „geschäftlich&#8221;. Und geschäftsmäßig ist „jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht&#8221;. Es kommt also nicht darauf an, ob die Seite von einem Unternehmen betrieben wird oder ob damit Gewinne erzielt werden. Viele Blogs unterliegen der Impressumspflicht, ebenso wie viele Webseiten, von denen der Betreiber denkt, sie sei „privat&#8221;. Genau Kriterien für eine Abgrenzung fehlen aber leider.</p>
<p>Die Gerichte sind bei der Frage „Privat ja oder nein&#8221; oft sehr streng. Schon ein Werbebanner auf der Seite genügt nach Ansicht vieler Richter, und die Seite gilt nicht mehr als private Seite. Da auf Facebook aber auf jeder Profilseite Werbung eingebunden wird, stellt sich die Frage, ob jedes Facebook-Profil und jede Fan-Seite damit automatisch „geschäftsmäßig&#8221; ist.</p>
<p>Auch wenn die Werbung hier von Facebook und nicht vom jeweiligen Nutzer geschaltet wird, gibt es hier leider keine eindeutige Antwort. Als Vergleich kann man die Fälle des Domainparkings heranziehen. Dabei werden nicht genutzte Domains bei einem Anbieter zwischengeparkt, der Plattformbetreiber schaltet dann auf diesen Domains Werbung. Hier haben die Gerichte schon entschieden, das diese Bannerschaltung dem Domaininhaber zugerechnet werden kann. Auch wenn es dabei meist um Markenrechtsverletzungen ging, ist nicht ausgeschlossen, dass einige Gerichte diese Argumentation auch auf Facebook übertragen.</p>
<h2>3. Was genau muss in einem Impressum stehen?</h2>
<p>Zu der Frage, welche Angaben genau in ein Impressum gehören, können Sie sich in unserem ausführlichen Beitrag „Impressum für Webseiten&#8221; informieren.</p>
<p>Sie können es sich aber auch leicht machen, und den kostenlosen eRecht24 Impressumsgenerator für Facebook nutzen.</p>
<h2>4. Muss das Impressum „Impressum&#8221; heißen?</h2>
<p>Bisher haben die Gerichte entschieden, dass Bezeichnungen nicht unbedingt die Bezeichnung &#8220;Impressum&#8221; verwendet werden muss. Auch &#8220;Anbieter&#8221;, &#8220;Kontakt&#8221; oder &#8220;Über uns&#8221; wurden akzeptiert. Nach dem aktuellen Urteil des LG Aschaffenburg ist für ein Impressum auf Facebook die standartmäßige Bezeichnung „Info&#8221; aber gerade NICHT ausreichend. Allerdings kann der Reiter „Info&#8221; bei Facebook nicht umbenannt werden. Auch einen neuen Reiter bzw. eine neue Facebookseite anzulegen, ist technisch sehr komplex.</p>
<p>Quelle und weiterlesen&gt;&gt; <a title="Facebook Impressumspflicht" href="http://www.e-recht24.de/news/blog-foren-web20/6686-erecht24-impressumsgenerator-jetzt-mit-facebook-und-google-disclaimer.html" target="_blank">eRecht24</a></p>
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		<item>
		<title>Google Maps: Unternehmen sollen für die Nutzung zahlen</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/google-maps-unternehmen-sollen-fur-die-nutzung-zahlen/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 14:24:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Händler und Webseitenbetreiber, die Google Maps in ihren Onlineauftritt eingebunden haben, sollten überprüfen, wie viele ihrer Kunden täglich darauf zugreifen. Ab Anfang 2012 möchte der Internetkonzern seinen Kartendienst ab einer gewissen Zahl an Abrufen zur Kasse bitten.
Angekündigt hatte Google diesen Schritt bereits im April 2011, jetzt gab der Konzern Details bekannt. Bei bis 25.000 Seitenabrufen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Händler und Webseitenbetreiber, die Google Maps in ihren Onlineauftritt eingebunden haben, sollten überprüfen, wie viele ihrer Kunden täglich darauf zugreifen. Ab Anfang 2012 möchte der Internetkonzern seinen Kartendienst ab einer gewissen Zahl an Abrufen zur Kasse bitten.</p>
<p>Angekündigt hatte Google diesen Schritt bereits im April 2011, jetzt gab der Konzern Details bekannt. Bei bis 25.000 Seitenabrufen pro Tag ist die Nutzung der Schnittstelle kostenlos, gezählt wird, sobald User eine Seite besuchen, auf der eine Karte integriert ist. Bei besonderen Karten kann die Bezahlgrenze auch schon bei 2.500 Abrufen pro Tag liegen. Tausend weitere Abrufe kosten dann zwischen vier und acht US-Dollar.</p>
<p>Eine Alternative dazu ist der Erwerb einer Premier-Lizenz ab 10.000 US-Dollar im Jahr - technische Unterstützung inklusive. Damit Webseitenbetreiber wissen, ob sie über der Bezahlgrenze liegen, wird Google die Maps-Schnittstelle in Kürze zur API-Konsole hinzufügen. Hart trifft die Beschränkung auch Entwickler, die Google Maps als Basis für sogenannte Mashups benutzen, bei denen verschiedene Dienst kombiniert eine neue Anwendung ergeben.</p>
<p>Quelle:  <a title="Google Maps" href="http://www.internetworld.de/Nachrichten/Medien/Medien-Portale/Einbindung-von-Google-Maps-wird-kostenpflichtig-Hohe-Abrufzahlen-nur-gegen-Kreditkarte" target="_blank">www.internetworld.de</a></p>
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		<title>Logoerstellung: Haftet eine Werbeagentur für Markenverletzungen?</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/logoerstellung-haftet-eine-werbeagentur-fur-markenverletzungen/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 15:18:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Beauftragt ein Unternehmen eine Werbeagentur mit der Umsetzung einer  bestimmten Werbemaßnahme, so hat das Unternehmen ein großes Interesse an  der Rechtmäßigkeit der realisierten Werbung. Inwieweit die Werbeagentur  für Markenverletzungen für ein erstelltesLogo haftet, hatte das KG  Berlin zu entscheiden.
Was war geschehen?
Eine Werbeagentur wurde mit der Erstellung eines Werbelogos  beauftragt. Der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="moz-text-html">
<p>Beauftragt ein Unternehmen eine Werbeagentur mit der Umsetzung einer  bestimmten Werbemaßnahme, so hat das Unternehmen ein großes Interesse an  der Rechtmäßigkeit der realisierten Werbung. Inwieweit die Werbeagentur  für Markenverletzungen für ein erstelltesLogo haftet, hatte das KG  Berlin zu entscheiden.</p>
<h3>Was war geschehen?</h3>
<p>Eine Werbeagentur wurde mit der Erstellung eines Werbelogos  beauftragt. Der Auftraggeber und die Werbeagentur hatten keine  vertragliche Abrede getroffen, wie die Werbeagentur für  Markenverletzungen zu haften hat, insbesondere ob die Agentur die  Erstellung frei von Markenrechten Dritter schuldet oder aufklären muss,  dass keine eigenständige Markenrecherche durchgeführt wurde.</p>
<p>Als der Auftraggeber nach Verwendung des erstellten Logos abgemahnt  und mit Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung  bestehender Markenrechte konfrontiert wurde, beschritt er den Klageweg  und verlangte von der Werbeagentur Schadensersatz.</p>
<h3>Entscheidung des Gerichts</h3>
<p>Das Kammergericht Berlin hatte in seiner Entscheidung von Anfang  Februar (Beschluss vom 04.02.2011 – Az.: 19 U 109/10) darüber zu  entscheiden, ob die Werbeagentur neben der eigentlichen Vertragsleistung  auch die Überprüfung schuldet, dass der Vertragsgegenstand frei von  Kennzeichenrechten Dritter ist. Die Richter gehen in ihrer Entscheidung  davon aus, dass eine Werbeagentur auch bei fehlender Vertragsabrede  grundsätzlich dafür verantwortlich ist, dass die von ihr entwickelte  Werbung rechtmäßig ist. Grundsätzlich ist es damit für eine Werbeagentur  verpflichtend, eine Markenrecherche durchzuführen und haftet für  Marken- und Urheberrechtsverletzungen.</p>
<p>Diese Haftung gilt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern wird durch  eine Zumutbarkeitserwägung im konkreten Einzelfall eingeschränkt: bis zu  einem gewissen Auftragsvolumen, welches das Gericht im  streitgegenständlichen Verfahren bei 770 Euro als gegeben ansah, sieht  das Gericht eine umfangreiche Markenrecherche als nicht zumutbar an.  Entscheidend für die Prüfung der Zumutbarkeit im konkreten Fall sind der  mit der rechtlichen Prüfung verbundene Zeit- und Kostenaufwand  einerseits sowie das Verhältnis des Umfangs der anvisierten Werbung zur  Höhe der geschuldeten Vergütung andererseits.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Ein Vertrag über eine Logo-Erstellung verpflichtet eine Werbeagentur  nicht zwingend zu einer markenrechtlichen Prüfung, sondern ist vielmehr  von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig, insbesondere ob  es dem Designer zumutbar ist, eine solche Markenrecherche vorzunehmen.  Dies sahen die Richter bei einer vereinbarten Vergütung in Höhe von 770  Euro als nicht gegeben an.</p>
<p>Quelle: <a title="Logoerstellung" href="http://www.e-recht24.de/news/markenrecht/6857-logoerstellung-haftung-der-agentur-markenrecht.html" target="_blank">www.e-recht24.de</a></div>
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		<item>
		<title>Google-Analytics</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/google-analytics/</link>
		<comments>http://www.alpha-projekt.de/google-analytics/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 15:14:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Eines der am häufigsten genutzten Tracking-Tools ist Google  Analytics. Zum einen deshalb, weil sich Google mit dem Verarbeiten von  Datenmengen technisch unbestritten gut auskennt. Zum anderen, da das  Tool kostenlos ist. Auch Google Analytics speichert IP-Adressen von  Seitenbesuchern und übermittelt diese in die USA.  Aus diesem Grund  verpflichtet Google seine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eines der am häufigsten genutzten Tracking-Tools ist Google  Analytics. Zum einen deshalb, weil sich Google mit dem Verarbeiten von  Datenmengen technisch unbestritten gut auskennt. Zum anderen, da das  Tool kostenlos ist. Auch Google Analytics speichert IP-Adressen von  Seitenbesuchern und übermittelt diese in die USA.  Aus diesem Grund  verpflichtet Google seine Nutzer, auf deren Internetseite eine  entsprechende Datenschutzerklärung zu veröffentlichen, in der auf die entsprechende Verwendung hingewiesen wird.</p>
<p>Ob eine einfache Erklärung des Seitenbetreibers genügt, ist aber hoch  umstritten. Wenn man der Auffassung folgt, dass IP-Adressen  personenbezogene Daten sind, wäre hier eine ausdrückliche Einwilligung  der Nutzer erforderlich. In der Konsequenz bedeutet dies, dass nach  Auffassung der Datenschützer eine Vielzahl der momentan angebotenen  Tracking- und Analysetools rechtswidrig sind. Allerdings scheinen sich  die deutschen Datenschutzbehörden momentan auf Google eingeschossen zu  haben. Dies betrifft nicht nur den Streit um Google Street View, sondern  auch Google-Analytics.</p>
<p>Google arbeitet momentan an einem Browser-Plug-In, das es dem Nutzer  selbst ermöglicht, das Tracking seiner Daten über Google-Analytics zu  unterbinden. Ob dies genügt, die Datenschutzbedenken auszuräumen, muss  man abwarten.</p>
<p>Quelle:<a title="Google-Analytics" href="http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/6203-datenschutz-bei-tracking-webcontrolling-analysetools.html" target="_blank"> www.e-recht24.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Häufigsten Fehler bei der Eröffnung eines Onlineshops</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/haufigsten-fehler-bei-der-eroffnung-eines-onlineshops/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 15:09:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alpha-projekt.de/?p=726</guid>
		<description><![CDATA[Die rechts -und abmahnsichere Gestaltung eines Onlineshops stellt  viele Shopbetreiber vor große Probleme. Die Rechtslage ist  unübersichtlich, die maßgeblichen Gesetze ändern sich häufig,  massenhafte Abmahnungen verursachen massive Kosten bei Shopbetreibern.  Auch die Gerichte tragen durch teilweise widersprüchliche Urteile zu  großer Verunsicherung der Onlinehändler und Dienstleister bei.
Der folgende Beitrag benennt die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die rechts -und abmahnsichere Gestaltung eines Onlineshops stellt  viele Shopbetreiber vor große Probleme. Die Rechtslage ist  unübersichtlich, die maßgeblichen Gesetze ändern sich häufig,  massenhafte Abmahnungen verursachen massive Kosten bei Shopbetreibern.  Auch die Gerichte tragen durch teilweise widersprüchliche Urteile zu  großer Verunsicherung der Onlinehändler und Dienstleister bei.</p>
<p>Der folgende Beitrag benennt die häufigsten Fehler, die leider immer  wieder in Onlineshops auftauchen und zeigt wie sich diese vermeiden  lassen.</p>
<h3>1. Anbieterkennzeichnung (Impressum)</h3>
<p>Jeder Onlineshop muss über eine Anbieterkennzeichnung (Impressum)  verfügen. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG.  Hintergrund der Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen  sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige  Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen  Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.</p>
<p>Die jeweils notwendigen Angaben im Impressum unterscheiden sich im  Detail. Bei einer GmbH sind beispielsweise andere Angaben zu machen als  bei einem Einzelunternehmen.</p>
<p>Die häufigsten Fehler in Onlineshops sind:</p>
<ul>
<li> das Abkürzen des Vornamens des Betreibers</li>
<li> fehlende Angaben zur Rechtsform und Vertretungsbefugnis</li>
<li> unzureichende Kontaktangaben</li>
<li>fehlende Angaben zu Registereintragung und Umsatzsteuer-ID</li>
</ul>
<h3>2. Widerrufsrecht</h3>
<p>Gerade das Widerrufsrecht hat in den vergangenen Jahren immer wieder  zu Abmahnungen und starker Verunsicherung der Onlinehändler geführt.  Auch die letzten Gesetzesänderung zum Widerrufsrecht im Juni 2010 hat  nicht dazu geführt, dass das Thema Widerrufsrecht für Händler nun  erledigt wäre.</p>
<p>Die häufigsten Fehler hierbei sind:</p>
<ul>
<li>die fehlerhafte Anwendung und Umsetzung der zahlreichen Alternativen der amtlichen Musterwiderrufsbelehrung</li>
<li>das Einräumen einer 14tägigen Widerrufsfrist, obwohl nicht unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform belehrt wird</li>
<li> das unzulässige Einschränken des Widerrufsrechts (Rücknahme nur in  Originalverpackung, keine unfreie Rücksendung, unzulässiger Ausschluss  für bestimmte Warenklassen usw.)</li>
</ul>
<h3>3. unzulässige AGB-Klauseln</h3>
<p>Das Thema unzulässige AGB-Klauseln ist ein weites Feld. Die Fehler,  die hier bei selbst erstellen AGB oder der ungeprüften Übernahme von  Mustern oder fremden AGB gemacht werden können, sind sehr zahlreich,  deshalb können hier nur beispielhaft einige immer wieder verwendete  Klauseln genannt werden:</p>
<ul>
<li>Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich bestätigt werden</li>
<li>Lieferzeiten sind unverbindlich</li>
<li>Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern</li>
<li>unzulässige salvatorische Klauseln</li>
<li>Abwälzung der Transportgefahr auf den Kunden ggü. Verbrauchern</li>
<li>Ersetzungsklauseln (Lieferung „gleichwertiger“ Produkte)</li>
<li>Pflicht zur Untersuchung und sofortigen Anzeige von Beschädigungen ggü. Verbrauchern</li>
</ul>
<h3>4. Fehlerhafte Einbindung von AGB</h3>
<p>Ein häufiges Missverständnis im Zusammenhang mit AGB ist, dass viele  Shopbetreiber der Auffassung sind, es würde genügen, wenn Sie über AGB  verfügen und diese irgendwo auf der Website verlinkt werden. Das ist  aber falsch.</p>
<p>Um wirksam zu sein, müssen AGB entsprechend der gesetzlichen Vorgaben  in den jeweiligen Vertrag eingebunden werden. Das ist nach § 305 BGB  aber nur der Fall, wenn:</p>
<ul>
<li>der Shopbetreiber den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweist</li>
<li>der Kunde die Möglichkeit hat, die AGB zur Kenntnis zu nehmen und</li>
<li>der Kunde mit der Geltung der AGB einverstanden ist.</li>
</ul>
<p>Dies kann beispielsweise umgesetzt werden durch einen entsprechenden  deutlichen Hinweis auf die AGB bei Vertragsschluss, die Verlinkung oder  eine sonstige Möglichkeit der Kenntnisnahme durch den Kunden sowie eine  Checkbox für die notwendige Einwilligung.</p>
<h3>5. Falsche Angaben zur Lieferzeit</h3>
<p>Die Gerichte gehen davon aus, dass Ware, die in Onlineshops angeboten  wird, sofort verfügbar ist. „Sofort verfügbar“ bedeutet dabei innerhalb  von ca. 5 Tagen. Dies bedeutet nun nicht, dass die Shopbetreiber  sämtliche Ware stets im Lager vorrätig halten müssen. Bei Ware, die  nicht innerhalb der benannten 5 Tage lieferbar ist, muss aber deutlich  auf die längere Lieferzeit hingewiesen werden.</p>
<p>Der Beginn der Lieferzeit bezieht sich dabei - je nach vertraglicher  Vereinbarung etwa in den AGB – auf die Bestellung durch den Kunden, die  Bestätigung durch den Shopbetreiber oder bei Vorkasse den Geldeingang.</p>
<p>Häufige Fehler sind dabei die fehlenden Angaben zu längeren  Lieferzeiten oder unzulässige „ca-Angaben“ bezogen auf die Lieferzeit.</p>
<h3>6. Fehler bei Preisangaben und Versandkosten</h3>
<p>Die Preisangabenverordnung schreibt vor, dass Preise in Onlineshops  korrekt und vollständig wiedergegeben werden müssen. Das betrifft zum  einen den Hinweis auf anfallende Steuern wie die <a href="http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6200-top-10-umsatzsteuer-rechnungen/umsatzsteuer-definition.html">Umsatzsteuer</a>.</p>
<p>Zum anderen betrifft dies auch die Darstellung der Versandkosten, die  stets entweder konkret oder für den Kunden zumindest berechenbar (etwa  nach Länderkategorien oder Gewicht) angegeben werden müssen.</p>
<p>Ein Abmahnklassiker ist in diesem Zusammenhang der Satz „Versandkosten auf Anfrage“.</p>
<h3>7. Fehlende Datenschutzerklärung</h3>
<p>Das Telemediengesetz (TMG) sieht in § 13 vor, dass den Kunden  bestimmte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten  mitgeteilt werden müssen. Dies betrifft Art, Umfang und Zwecke der  Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.</p>
<p>Soweit die Daten, die im Bestellprozess vom Kunden gespeichert  werden, nur für die Abwicklung der Bestellung genutzt werden und nur an  Unternehmen weiter gegeben werden, wenn dies für die Durchführungen und  Abwicklung notwendig ist (etwa Banken und Transportunternehmen), ist  eine Unterrichtung der Nutzer ausreichend.</p>
<p>Werden Kundendaten an Dritte weiter gegeben, muss der Kunden ausdrücklich in diese Datenweitergabe einwilligen.</p>
<h3>8. Newsletter ohne double-opt-in</h3>
<p>Zur Kundenbindung setzen Shopbetreiber oft Newsletter ein. Auch hier  lauern jedoch Fallen. Häufig erhält der Nutzer den Newsletter bereits,  wenn er seine E-Mail-Adresse in ein entsprechendes Feld auf der Website  einträgt. Da hier aber theoretisch jeder Besucher der Website jede  beliebige Mailadresse eingeben kann, würde dies dazu führend, dass der  Newsletter an Empfänger versendet werden, die gar keinen Newsletter  bestellt haben. Abmahnungen wegen Spam sind die Folge.</p>
<p>Um dies zu vermeiden, sollten Newsletter stets nur über das double  opt-in Verfahren versendet werden. Das bedeutet, dass an die Mailadresse  zunächst nur eine Mail mit Bestätigungslink versendet wird. Erst wenn  diese vom Empfänger bestätigt wird, kann der Newsletter an diese Adresse  versendet werden.</p>
<h3>9. Unzulässige Übernahme von Produktfotos, Videos und Artikelbeschreibungen</h3>
<p>Gerade Onlineshops leben von einer optisch ansprechenden Gestaltung  der Waren. Die Bandbreite geht hier von mehr oder weniger ausführlichen  Produktbeschreibungen über Bilder der Ware und zunehmend auch Videos.</p>
<p>Dabei wird oft übersehen, dass diese Inhalte nicht einfach von  anderen übernommen werden dürfen, nur weil diese im Netz verfügbar  sind.Die Übernahme von fremden Inhalten ist fast immer unzulässig,  entweder aus urheberrechtlichen oder aus wettbewerbsrechtlichen Gründen.</p>
<h3>10. Werbung mit Garantie und Gewährleistung</h3>
<p>Oftmals werben Shopbetreiber plakativ mit Aussagen wie „24 Monate Garantie“ oder „24 Monate Gewährleistung“.</p>
<p>Beide Aussagen sind nicht ungefährlich. Zunächst sollte man sich klar  machen, dass Garantie und Gewährleistung etwas völlig anders sind. Die  Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und trifft den Shopbetreiber als  Vertragspartner. Da die gesetzliche Gewährleistung im Kaufrecht  gegenüber Verbrauchern ohnehin stets 2 Jahre beträgt, beurteilen die  Gerichte Aussagen wie „24 Monate Gewährleistung“ zum Teil als  unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.</p>
<p>Die Garantie hingegen ist etwas freiwilliges und wird in der Regel  vom Hersteller eines Produktes angeboten. Ein typischer Fehler dabei  ist, dass Shopbetreiber nicht wie gesetzlich vorgeschrieben auf die  Einzelheiten und Garantiebedingungen hingeweisen.</p>
<p>Quelle und weiterführende Informationen: <a title="Onlineshop" href="http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6347-top-10-fehler-eroeffnung-onlineshop.html" target="_blank">www.e-recht24.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Neue Widerrufsbelehrung 2011: Was Online-Shopbetreiber und eBay-Händler wissen müssen</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/neue-widerrufsbelehrung-2011-was-online-shopbetreiber-und-ebay-handler-wissen-mussen/</link>
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		<pubDate>Mon, 10 Oct 2011 15:04:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch im Jahr 2011 gibt es wieder ein neues Muster für die  Widerrufsbelehrung, die Onlineshopbetreiber und eBay-Händler in ihre  Kaufprozesse integrieren müssen, wenn Verträge mit Privatpersonen  (Verbrauchern) geschlossen werden. Unser Topbeitrag zeigt, welche  Auswirkungen die Gesetzesänderung hat, was Sie als Shopbetreiber und  Händler bei eBay, Amazon &#38; Co beachten müssen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch im Jahr 2011 gibt es wieder ein neues Muster für die  Widerrufsbelehrung, die Onlineshopbetreiber und eBay-Händler in ihre  Kaufprozesse integrieren müssen, wenn Verträge mit Privatpersonen  (Verbrauchern) geschlossen werden. Unser Topbeitrag zeigt, welche  Auswirkungen die Gesetzesänderung hat, was Sie als Shopbetreiber und  Händler bei eBay, Amazon &amp; Co beachten müssen und ab wann die neue  Muster-Widerrufsbelehrung 2011 gilt.</p>
<p><a title="Onlineshop" href="http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/6782-neue-muster-widerrufsbelehrung-2011.html" target="_blank">weiterlesen&gt;&gt;</a></p>
<p>Quelle:<a href="http://www.e-recht24.de" target="_blank"> www.e-recht24.de</a></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Designers&#8217; Open &#124; Das Festival für Design Leipzig</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/designers-open-das-festival-fur-design-leipzig/</link>
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		<pubDate>Thu, 21 Jul 2011 15:17:52 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.alpha-projekt.de/?p=701</guid>
		<description><![CDATA[Designers&#8217; Open ist das dreitägige Festival für Design in Leipzig. Auf der Messe zeigen nationale und internationale Aussteller ihre aktuellen Arbeiten aus dem Interior-, Industrie-, Mode- und Kommunikationsdesign. Die besten Arbeiten zeichnet eine Fachjury am Freitag, den 28. Oktober 2011, mit dem DO/Jury Award aus. Den beiden Initiatoren Jan Hartmann und Andreas Neubert gelang, in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Designers&#8217; Open ist das dreitägige Festival für Design in Leipzig. Auf der Messe zeigen nationale und internationale Aussteller ihre aktuellen Arbeiten aus dem Interior-, Industrie-, Mode- und Kommunikationsdesign. Die besten Arbeiten zeichnet eine Fachjury am Freitag, den 28. Oktober 2011, mit dem DO/Jury Award aus. Den beiden Initiatoren Jan Hartmann und Andreas Neubert gelang, in den vergangenen sechs Jahren die Designers´Open zum wichtigsten Design-Forum in Mitteldeutschland zu entwickeln, das Jahr für Jahr eine größer werdende Anzahl von Ausstellern und designinteressierten Besuchern anzieht. Termin: 28. bis 30. Oktober 2011</p>
<p>Ort: Spinnerei Leipzig<br />
Halle 14 - Werkschauhalle - Luru Kino - Dogenhaus Galerie<br />
Spinnereistr. 7, 04179 Leipzig</p>
<p>Öffnungszeiten: Fr/Sa 11 - 20 Uhr, So 11-19 Uhr</p>
<p>Quelle und weitere Informationen: <a href="http://www.designersopen.de" target="_blank">http://www.designersopen.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verteilung verwendeter Bildschirmauflösungen</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/verteilung-verwendeter-bildschirmauflosungen/</link>
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		<pubDate>Sat, 09 Jul 2011 13:53:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Langzeitstudie 2011: Die Verteilung verwendeter Bildschirmauflösungen zeigt sich folgendermaßen...]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Langzeitstudie 2011: Die Verteilung verwendeter Bildschirmauflösungen zeigt sich folgendermaßen: </strong><br />
</p>
<div id="resolution-DE-monthly-201101-201105-bar" width="450" height="400" style="width:450px; height: 400px;"></div>
<p><!-- You may change the values of width and height above to resize the chart -->
<p>Source: <a href="http://gs.statcounter.com/#resolution-DE-monthly-201101-201105-bar">StatCounter Global Stats - Screen Resolution Market Share</a></p>
<p><script type="text/javascript" src="http://www.statcounter.com/js/FusionCharts.js"></script><script type="text/javascript" src="http://gs.statcounter.com/chart.php?resolution-DE-monthly-201101-201105-bar"></script><br />
</p>
<p><strong>Webtrekk Langzeitstudie Quartal 2/2010:Die Verteilung verwendeter Bildschirmauflösungen zeigt sich folgendermaßen: </strong></p>
<p>Die Auflösung von 1280&#215;800 verliert deutliche 3,64% Anteil, bleibt aber die am häufigsten genutzte, gefolgt von 1024&#215;768, die mit 19,95% ebenfalls Nutzer verliert (-2,97%) und 1280&#215;1024 mit 18,45% (-1,45%) Nutzeranteil. Einen enormen Zuwachs von über 10% verzeichnen die vielfältigen neuen Auflösungen von Smartphones und Tablets. 94,63% der Nutzer akzeptieren 3rd-Party-Cookies, das sind 0,8% weniger als im ersten Quartal 2010.</p>
<p><strong></strong></p>
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		<title>Neue Mindestvoraussetzungen für WordPress 3.2</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/neue-mindestvoraussetzungen-fur-wordpress-32/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Jul 2011 13:29:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Für die beliebte quelloffene Blogsoftware gelten ab Version 3.2 neue Mindestanforderungen an die Hosting-Umgebung.
Das teilen die Projektverantwortlichen im WordPress-Blog mit. Wer eine WordPress-Installation betreibt, sollte sich demnach schleunigst darum kümmern, dass die Hosting-Umgebung mindestens PHP ab Version 5.2.4 und eine MySQL-Datenbank ab Version 5.0 bietet. Ältere Versionen von PHP und MySQL wird WordPress 3.2, das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für die beliebte quelloffene Blogsoftware gelten ab Version 3.2 neue Mindestanforderungen an die Hosting-Umgebung.</p>
<p>Das teilen die Projektverantwortlichen im WordPress-Blog mit. Wer eine WordPress-Installation betreibt, sollte sich demnach schleunigst darum kümmern, dass die Hosting-Umgebung mindestens PHP ab Version 5.2.4 und eine MySQL-Datenbank ab Version 5.0 bietet. Ältere Versionen von PHP und MySQL wird WordPress 3.2, das in den nächsten Tagen erscheinen wird (aktuell gibt es den Release Candidate 2), nicht mehr unterstützen.</p>
<p>Mit WordPress 3.2 unterstützt die Blogsoftware mit ihrer Verwaltungoberfläche auch erstmals nicht mehr den mittlerweile zehn Jahre alten Microsoft-Browser Internet Explorer 6. Damit ist WordPress allerdings in bester Gesellschaft - sogar Microsoft selbst rät längst davon ab, den antiquierten IE6 noch zu verwenden. Wer noch Windows XP benutzt, kann auf den Internet Explorer 8 updaten, für Vista und Windows 7 gibt es den aktuellen IE9.</p>
<p>Quelle: <a title="CMS Wordpress 3.2" href="http://www.computerwoche.de/netzwerke/web/2489695/?r=2616128171395374&amp;lid=128717" target="_blank">Computerwoche</a></p>
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		</item>
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		<title>Kino.to</title>
		<link>http://www.alpha-projekt.de/kinoto/</link>
		<comments>http://www.alpha-projekt.de/kinoto/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 17 Jun 2011 15:37:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>alpha</dc:creator>
		
		<category><![CDATA[News]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Versagen der Filmindustrie
FOCUS-Online-Redakteur Alexander von Streit
Artikel lesen:  http://www.focus.de
]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Das Versagen der Filmindustrie</strong></p>
<p><span class="created">FOCUS-Online-Redakteur <span class="url-c1">Alexander von Streit</span></span></p>
<p>Artikel lesen:  <a title="kino.to" href="http://www.focus.de/digital/internet/kino-to-das-versagen-der-filmindustrie_aid_635478.html" target="_blank">http://www.focus.de</a></p>
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		</item>
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