Irrtum im Internet-Recht
Ein Disclaimer (Haftungsausschluss) auf einer Website führt dazu, dass man die Haftung für Links auf Inhalte Dritter ausschließen kann.
In dem Urteil (Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 12. Mai 1998 (Az.:312 O 85/98) geht es aber gerade darum, dass eine ausreichende Distanzierung nicht dadurch geschehen kann, dass man pauschal auf die jeweilige Verantwortung Dritter [...]