Fehlende Steuernummer im Impressum ist abmahnfähig
Das OLG Hamm (4 U 213/08) hat entschieden, dass die fehlende Angabe einer vorhandenen Steuer-Identifikationsnummer nach UStG abmahnfähig ist, selbiges gilt für eine fehlende Angabe der Handelsregister-Nummer.
Quelle: http://www.netz-id.de/
Veröffentlicht am 17. August 2009 | mehr lesen >>